Frauke Schneider, Dipl. Des. (ecosign)
hallo[at]fraukeschneider.de | +49 (0) 178 1477713
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Design
Kunst

AGB (Stand: September 2023)
1. Honorar
1a) Mein Tagessatz liegt bei 500 EUR. Projekte mit einem Umfang von bis zu einem Tag Aufwand werden zu diesem Preis stundengenau abgerechnet. Für Projekte mit größerem Umfang kann ein Festpreis ausgemacht werden, der den Tagessatz unterschreitet.
1b) Festpreise beinhalten den im Angebot festgehaltenen Umfang an Leistungen, inkl. Anzahl der Korrekturrunden sowie Nutzungsrechte und gelieferten Dateiformat. Alle Erweiterungen des ursprünglich angebotenen/ausgemachten Aufwandes, die seitens des/der Auftraggeber*in erst nach Projektbeginn angefragt werden, werden, zusätzlich zum Festpreis und auf Grundlage meines Tagessatzes, abgerechnet.
Anmerkung: Projektbeginn ist, sobald der Auftrag zu den besprochenen Konditionen angenommen wurde und ich Informationen/Materialien geliefert bekommen habe.
2. Fristen
2a) Bitte teilen Sie mir die Frist für Ihr Projekt vor Auftragserteilung mit, nur dann kann diese sicher in meiner (Zeit-) Planung berücksichtigen. Fristen, die mir erst im Laufe eines Projektes mitgeteilt werden und die näher als drei Wochen im Vorfeld angekündigt werden, kann ich je nach aktueller Auftragslage nicht garantieren.
2b) Des Weiteren ist eine vollständige und zügige Bereitstellung von Materialien, Informationen und Korrekturwünschen ihrerseits Voraussetzung für eine fristgerechte Fertigstellung.
3. Materialien/Kommunikation
3a) Ich bitte Sie, mir alle wichtigen Informationen sowie Materialien ausschließlich per Email, ggf. in Form eines Download-Links, zukommen zu lassen, an: hallo@fraukeschneider.de
Anmerkung: Bildmaterial, das über Messenger wie WhatsApp u.Ä. versendet wird, verliert hierbei an Qualität und ist u.U. nicht mehr für eine hochwertige Gestaltung Ihres Projektes geeignet. Textliche Korrekturen bitte ich Sie, zum Wohle der Übersichtlichkeit, in einem Mailverlauf zusammenzufassen oder gerne ggf. auch als PDF-Kommentare direkt an entsprechender Stelle in meinen Entwürfen anzufügen. Vielen Dank.
4. Korrekturrunden
4a) Bitte stellen Sie mir Korrekturwünsche je Runde vollständig zur Verfügung. Sollten z.B. mehrere Beteiligte Anmerkungen zu einem Entwurf beitragen, lassen Sie mich wissen, wenn noch weitere Rückmeldungen abzuwarten sind, bevor ich mit der Umsetzung der Korrektur beginne, da hier andernfalls Verzögerungen oder Mehrarbeit (-kosten) entstehen können.
4b) Um Ihnen eine Auswahl zu geben, sende ich Ihnen in meinem 1. Entwurf (je nach Projektart) mehrere Vorschläge mit, i.d.R. 2-3 Stück – diese dienen als Grundlage für die Ausarbeitung zu Ihrem Endprodukt im Rahmen der (ggf. vorab vereinbarten) Korrekturrunden. Sollten Sie aus meinen ersten Entwürfen keinen Favoriten ausmachen und einen weiteren neuen Ansatz wünschen, nutze ich gerne hierfür eine (der ggf. angebotenen) Korrekturrunden. Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang des Projektes hierdurch erweitern kann und ich zusätzlichen Aufwand darüber hinaus auf Grundlage meines Tagessatzes berechne.
Anmerkung: Ich erstelle die ersten Entwürfe nach den Vorgaben Ihres Briefings, je genauer Sie mir Ihre Vorstellung des Endproduktes beschreiben können, desto leichter machen Sie es mir, diese zu treffen. Schicken Sie mir gerne Bildbeispiele, nennen Sie mir Farbvorstellungen u.Ä. – gerne nehme ich mir Zeit für ein Telefonatmit Ihnen vor Projektbeginn, um Zeit in der Ausarbeitung damit sparen zu können.
5. Nutzungsrechte
Das ggf. abgerechnete Nutzungsrecht ist (sofern nicht anders ausgemacht) auf den finalen Entwurf, den ich Ihnen in allen benötigten Formaten zur Verfügung stelle, beschränkt. Entwürfe, die im Zuge unserer Zusammenarbeit entstanden sind, jedoch nicht für Ihr Endergebnis ausgearbeitet wurden, verbleiben in meinem Besitzt, so dass ich sie für andere Projekte verwenden kann. In der Weiterverarbeitung stelle ich sicher, dass keine Verwechslungsmöglichkeit mit Ihrem Unternehmen besteht.
6. Offene/Vektor Dateien
In meinem Tagessatz ist die Bereitstellung offener Entwurfsdateien nicht beinhaltet, diese berechne ich zum Faktor 0,5 des Projekthonorars zusätzlich ab. Sofern Sie eine offene Datei ausschließlich für die Produktion, z.B. bei Ihrer Druckerei benötigen, stelle ich Sie Ihnen zu diesem Zweck gerne kostenlos zur Verfügung. Eine Bearbeitung ist in diesem Fall nicht genehmigt und wird ggf. nachträglich berechnet.
Anmerkung: Bitte teilen Sie mir möglichst vor Projektbeginn mit, wenn Sie das Projekt nach Abschluss zur eigenen Bearbeitung als offene Datei benötigen. Ich arbeite i.d.R. mit Adobe Programmen, je nach Auftrag also z.B. InDesign, Photoshop oder Illustrator. Vorlagen in Microsoft-Programmen, wie z.B. Word, erstelle ich ggf. nach vorheriger Absprache.
7. Finale Dateiformate/-maße
Bitte teilen Sie mir vor Projektbeginn mit, wenn Sie Ihr Produkt in einem bestimmten (Datei-) Format benötigen, damit ich sie vor Beginn entsprechend anlegen kann. Insbesondere für sehr große Formate kann eine nachträgliche Vergrößerung mit Mehraufwand verbunden sein, den ich zusätzlich abrechnen muss, wenn ich diesen in meinem Angebot nicht absehen konnte.
8. Projektabbruch
Wird ein Projekt vor der Fertigstellung seitens des/der Auftraggeber*in abgebrochen, wird der bis zum Zeitpunkt des Abbruch geleistete Aufwand abgerechnet:
8a) Bei einem Projekt, das nach Aufwand abgerechnet wird, gilt mein Tagessatz i.H.v. 500 €, der stundengenau abgerechnet wird, mit jeder angefangenen halben Stunde.
8b) Bei einem vorab ausgemachten Festpreis wird der bereits aufgewendete Arbeitsanteil berechnet. 
Beispiel: Bei zwei angebotenen/ausgemachten Korrekturrunden bedeutet das nach dem 1. Entwurf je nach Projektart 1/2 bis 2/3 des Preises, nach Umsetzung der 1. Korrektur 3/4 bis 5/6 des Festpreises. Wurde Bereits die zweite Korrektur umgesetzt, wird der ganze Betrag fällig, auch, wenn das Ergebnis seitens des/der Auftraggeber*in nicht genutzt wird.
Anmerkung: Der 1. Entwurf bedeutet für viele Projekte den meisten Aufwand, da hier, sofern es keine genauen Vorgaben in Form eines Styleguides gibt, die meisten Überlegungen, Recherchen und Skizzen notwendig sind. Sollten Sie absehen können, dass ein Projekt abgebrochen werden muss, während ich im Prozess des 1. Entwurfs bin, geben Sie mir so früh wie möglich Bescheid. In dem Fall berechne ich nur die zu dem Zeitpunkt geleiteten Arbeitsstunden auf Grundlage meines Tagessatzes.
8c) Ich behalte mir vor, für Projekte, die einen Leerlauf von mehr als drei Monaten haben, Zwischenrechnungen zu stellen, um die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Arbeit kompensiert zu bekommen. Gerne nehme ich die Arbeit an diesem Projekt innerhalb drei weiterer Monate und nach Absprache wieder zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen auf. Projekte mit einem Leerlauf von insgesamt mehr als 6 Monaten gelten als abgebrochen, sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde. Für die Wiederaufnahme abgebrochener Projekte stelle ich ein neues Angebot, in dem u.U. andere Konditionen gelten, als für den ursprünglichen Auftrag desselben Projektes.
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