Frauke Schneider, Dipl. Des. (ecosign)
hallo[at]fraukeschneider.de | +49 (0) 178 1477713
Illustration
Design
Kunst

Hallo! Ich bin Frauke und stelle hier ein paar meiner Projekte aus den Bereichen Kommunikationsdesign und Illustration vor. Einige hiervon sind frei entstanden, andere wiederum in Zusammenarbeit mit meinen tollen Kund*innen. Manche analog, doch die meisten inzwischen digital am Grafiktablett. Für mehr schau auch mal auf meinem Instagram Profil vorbei.
Seit inzwischen über 11 Jahren arbeite ich selbstständig und liebe die Vielfalt und Abwechslung in meiner Arbeit und dass ich mich mit jedem Projekt weiterentwickeln kann. Wenn Du gestalterische Unterstützung für dein Projekt suchst, freue ich mich über deine Anfrage:
hallo[at]fraukeschneider.de
AGB (Stand: Januar 2024)
1. Honorar
1a) Mein Tagessatz liegt bei 500 EUR. Projekte mit einem Umfang von bis zu einem Tag Aufwand werden zu diesem Preis, mit jeder angefangenen halben Stunde abgerechnet. Für Projekte mit größerem Umfang kann ein Festpreis ausgemacht werden, der den Tagessatz unterschreitet.
Anmerkung: Kostenlose Arbeitsproben können Sie hier auf meiner Website oder auf meinem Instagram Profil sehen: www.instagram.com/la.frouwa – Entwürfe, die ich nach Ihren Vorstellungen oder Vorlagen anfertige, werden in Rechnung gestellt.
1b) Festpreise beinhalten den im Angebot festgehaltenen Umfang an Leistungen, inkl. Anzahl der Korrekturrunden sowie Nutzungsrechte und gelieferten Dateiformat. Nicht explizit angegebene Mehrkosten für Schrift- und Bildlizenzen, offene Entwurfsdateien u.Ä. sind in den Angeboten nicht berücksichtigt. Sobald absehbar ist, dass solche Kosten im Laufe eines Projektes anfallen könnten, werde ich diese ermitteln & kommunizieren. Alle Erweiterungen des ursprünglich angebotenen/ausgemachten Aufwandes, die seitens des/der Auftraggeber*in erst nach Projektbeginn angefragt werden, werden, zusätzlich zum Festpreis und auf Grundlage meines Tagessatzes, abgerechnet. 
Anmerkungen: Projektbeginn ist, sobald der Auftrag zu den besprochenen Konditionen angenommen wurde und ich Informationen/Materialien für einen 1. Entwurf, inkl. Ihrer Rechnungsadresse, geliefert bekommen habe.​​​​​​​
2. Fristen
2a) Bitte teilen Sie mir die Frist (Deadline) für Ihr Projekt vor Auftragserteilung mit, nur dann kann diese sicher in meiner (Zeit-) Planung berücksichtigen. Fristen, die mir erst im Laufe eines Projektes mitgeteilt werden und die näher als drei Wochen im Vorfeld angekündigt werden, kann ich je nach aktueller Auftragslage nicht garantieren.
2b) Des Weiteren ist eine vollständige und zügige Bereitstellung von Materialien, Informationen und Korrekturwünschen Ihrerseits Voraussetzung für eine fristgerechte Fertigstellung.
Anmerkung: Ich meinerseits bearbeite Ihre Anfragen und Korrekturwünsche i.d.R. innerhalb einer Woche, sofern nicht anders kommuniziert. Bei kurzfristigen und dringenden Anliegen rufen Sie mich am besten an: +49.178.1477713
3. Materialien/Kommunikation
3a) Ich bitte Sie, mir alle wichtigen Informationen sowie Materialien ausschließlich per Email, ggf. in Form eines Download-Links, zukommen zu lassen, an: hallo@fraukeschneider.de
Anmerkung: Bildmaterial, das über Messenger wie WhatsApp u.Ä. versendet wird, verliert hierbei an Qualität und ist u.U. nicht mehr für eine hochwertige Gestaltung Ihres Projektes geeignet. Textliche Korrekturen bitte ich Sie, zum Wohle der Übersichtlichkeit, in einem Mailverlauf zusammenzufassen oder gerne ggf. auch als PDF-Kommentare direkt an entsprechender Stelle in meinen Entwürfen anzufügen. Vielen Dank.
4. Korrekturrunden
4a) Bitte stellen Sie mir Korrekturwünsche je Runde vollständig zur Verfügung. Sollten z.B. mehrere Beteiligte Anmerkungen zu einem Entwurf beitragen, lassen Sie mich wissen, wenn noch weitere Rückmeldungen abzuwarten sind, bevor ich mit der Umsetzung der Korrektur beginne, da hier andernfalls Verzögerungen oder Mehrarbeit (-kosten) entstehen können.
4b) Um Ihnen eine Auswahl zu geben, sende ich Ihnen in meinem 1. Entwurf (je nach Projektart) mehrere Vorschläge mit, i.d.R. 2-3 Stück – diese dienen als Grundlage für die Ausarbeitung zu Ihrem Endprodukt im Rahmen der (ggf. vorab vereinbarten) Korrekturrunden. Sollten Sie aus meinen ersten Entwürfen keinen Favoriten ausmachen und einen weiteren neuen Ansatz wünschen, nutze ich gerne hierfür eine (der ggf. angebotenen) Korrekturrunden. Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang des Projektes hierdurch erweitern kann und ich zusätzlichen Aufwand darüber hinaus auf Grundlage meines Tagessatzes berechne.
Anmerkung: Ich erstelle die ersten Entwürfe nach den Vorgaben Ihres Briefings, je genauer Sie mir Ihre Vorstellung des Endproduktes beschreiben können, desto leichter machen Sie es mir, diese zu treffen. Schicken Sie mir gerne Bildbeispiele, nennen Sie mir Farbvorstellungen u.Ä. – gerne nehme ich mir vor dem ersten Entwurf sowie vor den Korrekturrunden Zeit für ein Telefonat mit Ihnen, um den gewünschten Stil genauer zu besprechen und Mehraufwand und Missverständnisse in der Ausarbeitung vermeiden zu können.
5. Nutzungsrechte
5a) Mein Tagessatz beinhaltet bereits die Nutzungsrechte für einen mittleren Nutzungsumfang Ihres Projektes. D.h. Sie können das Ergebnis unserer Zusammenarbeit für Ihr Tagesgeschäft sowie zeitlich beschränkte Projekte an eine begrenzte Zielgruppe nutzen. I.d.R. deckt dies alle Bedürfnisse ab, was das konkret für ihr Projekt bedeutet, können wir gerne in einem ersten Gespräch vor Projektbeginn klären. 
5b) Projekte mit einem größeren Umfang, z.B. stadt-, land- oder bundesweite Kampagnen, die über diverse digitale und Printmedien (Plakate, Social Media, Werbeanzeigen etc.) an eine große Zielgruppe verbreitet werden, benötigen erweiterte Nutzungsrechte, die zusätzlich und je nach Umfang berechnet werden.
5c) Das abgerechnete Nutzungsrecht ist (sofern nicht anders ausgemacht) auf den finalen Entwurf, den ich Ihnen in allen benötigten Formaten zur Verfügung stelle, beschränkt. Entwürfe, die im Zuge unserer Zusammenarbeit entstanden sind, jedoch nicht für Ihr Endergebnis ausgearbeitet wurden, verbleiben in meinem Besitzt, so dass ich sie für andere Projekte verwenden kann. In der Weiterverarbeitung stelle ich sicher, dass keine Verwechslungsmöglichkeit mit Ihrem Unternehmen besteht.
5d) Ich behalte mir vor, die Ergebnisse unserer Zusammenarbeit im Rahmen meines Portfolios, auf meiner Website sowie meinen Social Media Kanälen zu präsentieren. Sollten Sie dies nicht wünschen, sprechen Sie mich bitte hierauf an.
6. Offene/Vektor Dateien
6a) In meinem Tagessatz ist die Bereitstellung offener Entwurfsdateien nicht beinhaltet, diese berechne ich zum Faktor 0,5 des Projekthonorars zusätzlich ab. Sofern Sie eine offene Datei ausschließlich für die Produktion, z.B. bei Ihrer Druckerei benötigen, stelle ich Sie Ihnen zu diesem Zweck gerne kostenlos zur Verfügung. Eine Bearbeitung ist in diesem Fall nicht genehmigt und wird ggf. nachträglich berechnet.
Anmerkung: Bitte teilen Sie mir möglichst vor Projektbeginn mit, wenn Sie das Projekt nach Abschluss zur eigenen Bearbeitung als offene Datei benötigen. Ich arbeite i.d.R. mit Adobe Programmen, je nach Auftrag also z.B. InDesign, Photoshop oder Illustrator. Vorlagen in Microsoft-Programmen, wie z.B. Word, erstelle ich ggf. nach vorheriger Absprache.
7. Finale Dateiformate/-maße
7a) Bitte teilen Sie mir vor Projektbeginn mit, wenn Sie Ihr Produkt in einem bestimmten (Datei-) Format benötigen, damit ich sie vor Beginn entsprechend anlegen kann. Insbesondere für sehr große Formate kann eine nachträgliche Vergrößerung mit Mehraufwand verbunden sein, den ich zusätzlich abrechnen muss, wenn ich diesen in meinem Angebot nicht absehen konnte.
8. Projektabbruch/Ausfallhonorar
Projektabbrüche sind für beide Seiten ärgerlich, jedoch manchmal nicht zu vermeiden. Um eine faire Lösung für alle Parteien zu finden, bin ich immer offen für Gespräche. In der Regel gilt: Geben Sie bitte so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie ein Projekt nicht weiterführen können oder möchten, damit ich keine weiteren Stunden leiste, die abgerechnet werden müssen. Umgekehrt werde ich Ihnen Bescheid geben, wenn es mir nicht möglich sein sollte, eine Frist einzuhalten. 
Wird ein Projekt vor der Fertigstellung seitens des/der Auftraggeber*in abgebrochen, wird der bis zum Zeitpunkt des Abbruch geleistete Aufwand abgerechnet. Dies gilt unabhängig vom Grund des Abbruchs.
8a) Bei einem Projekt, das nach Aufwand abgerechnet wird, gilt mein Tagessatz i.H.v. 500 €, der stundengenau abgerechnet wird, mit jeder angefangenen halben Stunde.
8b) Bei einem vorab ausgemachten Festpreis wird der bereits aufgewendete Arbeitsanteil berechnet. 
Beispiel: Bei zwei angebotenen Korrekturrunden bedeutet das nach dem 1. Entwurf 50% des Preises, nach Umsetzung der 1. Korrektur 75% des Festpreises. Wurde Bereits die zweite Korrektur umgesetzt, wird der ganze Betrag fällig, auch, wenn das Ergebnis seitens des/der Auftraggeber*in nicht genutzt wird.
Anmerkung: Der 1. Entwurf bedeutet für viele Projekte den meisten Aufwand, da hier die meisten Überlegungen, Recherchen und Skizzen notwendig sind. Sollten Sie absehen können, dass ein Projekt abgebrochen werden muss, während wir im Prozess des 1. Entwurfs sind, geben Sie mir so früh wie möglich Bescheid. In dem Fall berechne ich nur die zu dem Zeitpunkt geleisteten Arbeitsstunden auf Grundlage meines Tagessatzes, je angefangener halben Stunde.
8c) Ich behalte mir vor, für Projekte, die einen Leerlauf von mehr als drei Monaten haben, Zwischenrechnungen zu stellen, um die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Arbeit kompensiert zu bekommen. Gerne nehme ich die Arbeit an diesem Projekt innerhalb drei weiterer Monate und nach Absprache wieder zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen auf. Projekte mit einem Leerlauf von insgesamt mehr als 6 Monaten gelten als seitens des/der Auftraggeber*in abgebrochen, sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde, und werden entsprechend 8a) bzw. 8b) abgerechnet. Für die Wiederaufnahme abgebrochener Projekte stelle ich ein neues Angebot, in dem u.U. andere Konditionen gelten, als für den ursprünglichen Auftrag desselben Projektes.
9. Einsatz von KI
Als Gestalterin ist es meine Berufung genau dies zu tun: gestalten. Während sich inzwischen viele nützliche KI-gesteuerte Funktionen und Werkzeuge im digitalen Gestaltungsprozess etabliert haben, die auch mir die Erstellung und Bearbeitungen von Grafiken erleichtern, möchte ich weiterhin darauf verzichten, ganze Motive und Layouts für meine Kund*innen durch KI generieren zu lassen. Denn genau dies ist der Prozess, für den ich (und vermutlich auch die meisten meiner Kolleg*innen) diesen Beruf erlernt habe und der meine Arbeit zu meiner macht. Sie können also immer sicher sein, dass ich meine Entwürfe persönlich für Sie, genau nach Ihren Ansprüchen und mit dem Wissen und Können meiner jahrzehntelangen Erfahrung erstelle.
Der kreative Aspekt, aus einer Idee (einem Promt) ein Bild zu erschaffen, sowie sich die dazu nötigen handwerklichen Fähigkeiten anzueignen, ist der, an dem man sich als Gestalter*in am stärksten weiterentwickeln kann und der damit – neben meinem Honorar – die größte Motivation meines Berufslebens darstellt. Auch, wenn mir die Ergebnisse von KI-generierten Bildern oft gefallen und ich den Nutzen als Werkzeug im Gestaltungsprozess sowie als Inspirationsquelle sehe, kann ein KI-generiertes Endergebnis in meinem Augen niemals eine gute Gestaltungsleistung sein. Nicht zuletzt gibt es für den kommerziellen Einsatz KI-generierter Bildern bisher keine faire rechtliche Grundlage. KI-Bilder (und auch andere KI-generierte Medien) werden bislang fast ausschließlich mit Hilfe von Vorlagen erstellt, deren Nutzungsrechte hiermit verletzt werden.
Ich persönlich bin immer sehr beeindruckt von der Leistung und Weiterentwicklung meiner Gestalterkolleg*innen und hoffe mit jeder neuen Arbeit von mir, dass die Betrachter*innen sie wertschätzen. Ein KI-generiertes Bild beeindruckt mich dagegen wenig, ganz einfach, weil keine menschliche (gestalterische) Leistung dahinter steht.
Ich danke allen meinen Kund*innen, die mir ihre Projekte anvertrauen.
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